Baugesetzbuch im Bundestag. Bauminister - "Verabschiedung entspricht Wünschen der kommunalen Praxis".
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SEBI: Zs 789-4
IRB: Z 177
BBR: Z 67
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BBR: Z 67
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Zusammenfassung
Bericht über die erste Lesung des neuen Baugesetzbuches im Bundestag am 17. Januar 1986 mit Darstellung der Ausführungen von Bundesbauminister Schneider, der die Inhalte des neuen Gesetzes in folgenden Punkten zusammenfasste: Mit dem Baugesetzbuch ist die mit dem Bundesbaugesetz begonnene umfassende bundesgesetzliche Kodifikation des Städtebaurechts abgeschlossen. Grundsätze für die Regierungsarbeit waren die Überprüfung und wenn notwendig Aktualisierung der bestehenden Regelungen mit dem Ziel die Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben, die sich in der städtebaulichen Wirklichkeit stellen, gesetzgeberisch aufgreifen zu können. Diese Aufgaben sind die Verbesserung der Instrumente des Städtebaurechts zugunsten des Umweltschutzes, des Denkmalschutzes in der Bauleitplanung und in der Sanierung und der Stadterhaltung und der Stadterneuerung. (roe)
Beschreibung
Schlagwörter
Städtebaurecht, Gesetzgebung, Bundestag, Stadterneuerung, Denkmalschutz, Umweltschutz, Stadtsanierung, Neuregelung, Baugesetzbuch, Vereinheitlichung, Gesetzgebungsverfahren, Beratung, Bundesbauministerium, Baurecht, Bundesbaugesetz
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Bundesbaublatt 35(1986), Nr.2, S.84-85
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Städtebaurecht, Gesetzgebung, Bundestag, Stadterneuerung, Denkmalschutz, Umweltschutz, Stadtsanierung, Neuregelung, Baugesetzbuch, Vereinheitlichung, Gesetzgebungsverfahren, Beratung, Bundesbauministerium, Baurecht, Bundesbaugesetz