Ist die Hauptansatzstaffel noch zeitgemäß?
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Abstract
Die generell für den kommunalen Finanzausgleich (KFA) festzustellende Regelungszerklüftung gilt auch für den Hauptansatz. In Fortführung des Popitz'schen Konzeptes wird er meist nach Gemeindegrößenklassen gestaffelt, was erhebliche Unterschiede in der Finanzausstattung der Gemeinden zur Folge hat. Diese sogenannte Veredelung lehnt die Wissenschaft heute ab, weil sie Gerechtigkeitsvorstellungen (Einwohner gleich Einwohner) zuwiderläuft und ballungsfördernd wirkt. Zwar gibt es sehr wohl unterschiedliche Bedarfe von Gemeinden; die Einwohnerzahl ist jedoch für die Berücksichtigung solcher Bedarfe im KFA wegen viel zu geringer Korrelation kein geeigneter Anknüpfungspunkt. Vielmehr sollten die Staffel gestrichen und Sonderausgleiche insbesondere mit Blick auf die Zentralitätsfunktion eingeführt werden. In der Wissenschaft ist noch kein einheitliches Konzept zur Ausgestaltung solcher Sonderausgleiche erkennbar. Evaluierungen bereits praktizierter Regelungen zeigen, dass diese zum großen Teil dem Ausgleichsziel nicht genügen. Neben der Messproblematik ist dafür ursächlich, dass der KFA nicht zu "reinen" Konzepten finden kann, da er von einem Kranz poltischer Rahmenbedingungen determiniert wird. Za
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Politik, Gemeinde, Gemeindefinanzausgleich, Schlüsselzuweisung, Gemeindefinanzbedarf, Zentralität
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1983)Nr.6/7, S.445-460, Tab., Lit.
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Politik, Gemeinde, Gemeindefinanzausgleich, Schlüsselzuweisung, Gemeindefinanzbedarf, Zentralität