Die Verteilung der Verwaltungskompetenzen zwischen Bund und Ländern nach dem Grundgesetz.
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DE
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Aachen
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0945-098X
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ZLB: 2008/3084
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DI
RE
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Abstract
Die Arbeit untersucht einige der Streitfragen, die sich auf die Aufteilung der Verwaltungszuständigkeiten beziehen. Dabei wird versucht, systematische Zusammenhänge zwischen den Fragen aufzuzeigen, so dass sich im Verlauf der Arbeit ein geschlossenes System der Art. 83 ff. GG ergeben. Einen wichtigen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Betrachtung des Verhältnisses der Verwaltungszuständigkeit des Bundes zu seiner Gesetzgebungskompetenz. Sie beschäftigt sich weiter mit der Existenz ungeschriebener Verwaltungszuständigkeiten wie der Zuständigkeiten für den Vollzug des Europarechts, der Existenz einer eigenen Kategorie von "dislozierten" Außenstellen sowie der Zulässigkeit der Ministerialverwaltung. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die Frage nach organisationsrechtlichen Gesetzesvorbehalten, wobei die Beantwortung entgegen der weit verbreiterten Auffassung nicht auf materielle Kriterien, sondern auf das formale Kriterium der normativen Außenwirkung abgestellt wird. Geklärt wird ferner, dass der Bundesgesetzgeber anstelle der Bundesregierung als Kollegium einen einzelnen Minister ermächtigen kann. Die Arbeit untersucht ferner , ob der Bund nach Art. 87 III GG auch Organisationsformen schaffen kann, die vom Wortlaut nicht erfasst sind, also etwa die Stiftung des öffentlichen Rechts oder der privatrechtlich organisierte Verwaltungsträger. Schließlich wird die Frage, ob der Bund durch das BVwVerfG seine Gesetzgebungskompetenzen im Bereich des Verwaltungsverfahrens für die Bundes- und Landesverwaltung ausgeschöpft hat, verneint, der Bund bleibt deutlich hinter dem Umfang seiner Gesetzgebungskompetenzen zurück.
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XXI, 248 S.
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Berichte aus der Rechtswissenschaft