Politische Klasse und Verfassung. Beiträge auf der 4. Speyerer Demokratietagung vom 26. bis. 27. Oktober 2000.

Duncker & Humblot
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Berlin

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ZLB: 2001/2328

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RE
KO

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Abstract

Zur "politischen Klasse" zählt eine neue Forschungsrichtung Politiker, die - in der Terminologie von Max Weber - nicht (nur) für die Politik, sondern von der Politik leben, also Berufspolitiker mit eigenen, sozusagen klassenspezifischen Interessen. Der Begriff "Verfassung" wird in einem weiten, dreifachen Sinne verstanden: Er umfasst 1. die Summe der in der Verfassungsurkunde niedergelegten Normen; 2. bestimmte grundlegende einfachgesetzliche Normen z.B. über Wahlrecht und Politikfinanzierung sowie 3. die realen Macht- und Interessenverhältnisse, die sich in Konventionen und politischen Handlungsmustern niederschlagen. Die Beziehungen zwischen politischer Klasse und Verfassung sind ambivalent: die Verfassung soll die politische Klasse eigentlich begrenzen, diese kann die Verfassung aber umgekehrt auch nach ihren Bedürfnissen gestalten oder Anpassungen an neue Gegebenheiten verhindern - mit gefährlichen Folgen für elementare Prinzipien der Demokratie. difu

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167 S.

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Schriftenreihe der Hochschule Speyer; 147