BBauG § 35 Abs.1 Nr.1, Abs.4, Abs.5 Satz 1 Nr.2. BVerwG, Urteil v. 29.10.1982 - Az. 4 C 6.78 - Lüneburg.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

§ 35 Abs. 4 BBauG erleichtert die Nutzungsänderung nur für solche Gebäude, die bisher tatsächlich in der bezeichneten Weise privilegiert genutzt worden sind. Auf § 35 Abs. 4 BBauG 1979 kann sich der Mieter nicht entgegen der Absicht des Eigentümers berufen, das Gebäude weiterhin privilegiert zu nutzen. Denn die bauliche Anlage, für die § 35 Abs. 4 BBauG eine Nutzungsänderung trotz Beeinträchtigung bestimmter öffentlicher Belange erleichtern will, muss vor der Nutzungsänderung "bisher" für einen der gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BBauG privilegierten Zweck tatsächlich genutzt worden sein. Die Unanwendbarkeit dieser Vorschrift folgt erst recht dann, wenn das betreffende Gebäude zwar für einen privilegierten Zweck genehmigt, aber niemals tatsächlich privilegiert genutzt worden ist. rh

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bebauungsplanung, Wohngebäude, Nutzungsänderung, Rechtsprechung, Außenbereich, BVerwG-Urteil

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 6(1983)Nr.1, S.32-33 Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Bebauungsplanung, Wohngebäude, Nutzungsänderung, Rechtsprechung, Außenbereich, BVerwG-Urteil

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries