Bürgerbeauftragter und Petitionsrecht im Prozess der europäischen Verfassungsgebung. Einrichtungen zur Demokratisierung der Europäischen Integration.

Barth, Eckhard
Köhler
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2004

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Köhler

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DE

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Tübingen

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ZLB: 2004/2495

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DI

Abstract

Im ersten Teil der zweiteiligen Arbeit wird die rechtliche und tatsächliche Ausgangslage erörtert, auf die die Regelungen zum Petitions- und Beschwerdewesen auf europäischer Ebene treffen. Nach einem kurzen Überblick über die verschiedenen Petitions- und Ombudsmann-Einrichtungen in den Mitgliedstaaten wird als Voraussetzung für die spätere Untersuchung analysiert, auf welchen verschiedenen Wegen das Rechtssystem der EU im Allgemeinen und die Organe und Institutionen auf der europäischen Ebene im Besonderen auf den Bürger einwirken und welche typischen Problemlagen als Anlass für Petitionen an das Europäische Parlament oder Beschwerden an den Bürgerbeauftragten dabei entstehen können. Es schließt sich die Darstellung der schrittweisen Rezeption der beiden Einrichtungen auf der europäischen Ebene an, die mit der Untersuchung der Genese der einschlägigen Regelungen im Vertragsrecht ihren Abschluss findet. Auf dieser Grundlage befasst sich der zweite Teil der Untersuchung, als Herzstück der Arbeit, systematisch mit dem Petitionsrecht zum Europäischen Parlament und dem Europäischen Bürgerbeauftragten in ihrer konkreten vertraglichen Ausgestaltung, nämlich zum einen in der Frage der eingabenrechtlichen Zuständigkeitsverteilung im Mehrebenensystem der EU und zum anderen in der Frage nach Existenz und Reichweite der für die Eingabenbehandlung unerlässlichen Untersuchungs- und Aktionsinstrumentarien. Im Schlusskapitel wird schließlich nach dem möglichen Zusammenspiel von Petitionsrecht und Bürgerbeauftragtem gefragt und dabei der Versuch einer Systembildung de lege lata und de lege ferenda unternommen. goj/difu

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XI, 246 S.

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