Wahlrecht für Ausländer. Zugleich ein Beitrag zum Volksbegriff des Grundgesetzes.
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SEBI: 76/1466
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Zusammenfassung
Die Studie untersucht, inwieweit nach dem geltenden Recht den in der Bundesrepublik lebenden Ausländern das Wahlrecht zum Bundestag, den Landtagen und den Kommunalvertretungen eingeräumt werden kann und in welchem Maße die Möglichkeit besteht, im Rahmen einer zukünftigen Verfassungsänderung den Ausländern das Wahlrecht in den jeweiligen Gremien zu gewähren. Mittels einer Analyse des Demokratiegrundsatzes und des Volksbegriffs kommt sie zu dem Ergebnis, daß das gegenwärtige Verfassungsrecht ein Ausländerwahlrecht verbietet und daß eine Verfassungsänderung nur im Hinblick auf das - aktive und passive - Kommunalwahlrecht zulässig ist. Allerdings würde die Gemeinde nach Ansicht des Verfassers dadurch aus dem gestuften demokratischen Staatsaufbau herausgelöst und in die Nähe gesellschaftlicher Organisationsformen gerückt.
Beschreibung
Schlagwörter
Ausländerwahlrecht, Volksbegriff, Kommunalwahlrecht, Ausländer, Verfassungsrecht, Bürgerbeteiligung, Recht, Politik
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Berlin: Duncker & Humblot (1976), 149 S., Lit.(jur.Diss.; Saarbrücken 1975)
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Ausländerwahlrecht, Volksbegriff, Kommunalwahlrecht, Ausländer, Verfassungsrecht, Bürgerbeteiligung, Recht, Politik
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Schriften zum öffentlichen Recht; 287