Die Wasserversorgung in Notstandszeiten.
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1986
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IRB: Z 1228
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Zusammenfassung
Bei der Planung der Wasserversorgung wird in einigen Kantonen der Schweiz die Notstandswasserversorgung mit einbezogen. Notstandsverhältnisse können durch Naturkatastrophen, Kriegseinwirkungen, Unglücksfälle oder Sabotageakte eintreten, und die zu erwartenden Schäden können verschiedene Ausmaße annehmen. Die Notstandswasserversorgung soll in Funktion treten, bevor die Notreserven verbraucht sind. Die Sicherstellung von Löschwasserreserven, an die völlig andere Anforderungen gestellt werden als an Trinkwasser, ist jedoch nicht Aufgabe der Notstandswasserversorgung, sondern fällt in das Aufgabengebiet von Zivilschutz und Kriegsfeuerwehr. Zur Deckung des Trinkwasserbedarfs in Notstandzeiten sind von den Wasserwerken entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Es ist daher vom Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches ein Aufgabengebiet aufgezeigt worden, zu dessen Wahrnehmung der Bundesrat in seiner Verordnung die Kantone verpflichten wird. (mo)
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In: Umweltschutz Gesundheitstech., 20(1986), Nr.2, S.47, Tab.