Entsorgung von Abfällen aus Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle.
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DE
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0027-2957
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IRB: Z 836
BBR: Z 372
BBR: Z 372
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Abstract
Die bei Abfallverbrennungsanlagen entstehenden Abfälle und die bei ihrer Verwertung oder Beseitigung zu beachtenden Regeln und Vorschriften werden erläutert. Als wesentliche Aufgabe von Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle wird die Reduktion des Schadstoffpotentials im nicht vermiedenen und nicht verwerteten Restabfall gesehen. Einer Verwertung der Reststoffe aus der Abfallverbrennung, insbesondere der Schlacken und Filterstäube werden von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Grenzwerte und Klassierungen zugrunde gelegt. Prinzipiell müssen die einzelnen Komponenten getrennt voneinander behandelt oder beseitigt werden, da sie sich in ihren Eigenschaften erheblich unterscheiden. Eine Verwertung von Schlacken und Eisenschrott ist möglich aber im Hinblick auf die aufgeführten Ausschlußkriterien überwachungsbedürftig.
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Müll und Abfall
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Nr.3
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S.167-178