Gesundheit, Stadtplanung und Modernisierung.
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1991
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ZZ
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SEBI: Zs 1505-30,1
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Wenn die Stadtplanung ihrer Verpflichtung nachkommt, den "allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse" Rechnung zu tragen, müßte sie dann nicht zum Instrument ökologischer Modernisierung werden? Eine Expertenbefragung zeigt erstens, daß zwar im letzten Jahrzehnt bei den Planern das Gesundheitsbewußtsein erheblich gewachsen ist, daß jedoch in Bebauungsplanverfahren nur "objektivierbare", d. h. meßbare Gesundheitsprobleme eine Chance haben, in die Entscheidungsfindung einbezogen zu werden. Zweitens können sich gesundheitliche Argumente nur in einem dafür aufgeschlossenen Planungsklima äußerstenfalls so weit zur Geltung bringen, daß es bei der Abwägung zu Kompromissen zwischen gesundheitlichen und anderen Belangen kommt. Dies führt zu dem Schluß, daß die Stadtplanung bisher keine Institution ökologischer Modernisierung ist, da die gesundheitlichen Risiken nur in Ausnahmefällen bekämpft werden, ansonsten jedoch im Zuge von Planungsmaßnahmen eine ständige Erhöhung des gesundheitlichen Belastungsniveaus der Bevölkerung stattfindet. difu
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 30(1991), H. 1, S. 47-63, Lit.