Die Kontrolle der öffentlichen Ausgaben im Freistaat Bayern.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 92/3990
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DI
S
S
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Abstract
Ziel der staatlichen wie der kommunalen Verwaltungstätigkeit ist es, den Nutzen der Allgemeinheit zu mehren. Auch ein öffentlicher Haushalt muß sparsam und wirkungsvoll die öffentlichen Aufgaben erfüllen. Dies soll durch die öffentliche Ausgabenkontrolle sichergestellt werden. Deren Rechtsgrundsätze und Ausgestaltung im Freistaat Bayern sind Gegenstand dieser Arbeit, wobei jedoch der Schwerpunkt nicht auf den rein tatsächlichen Vorgängen im Haushaltskreislauf liegt, sondern auf den bestehenden und zukünftigen Möglichkeiten, Ausgabenentscheidungen vorzubereiten, zu überwachen und nachzuprüfen. Eine ausführliche Darstellung der Haushaltssteuerung des Freistaates Bayern (durch die Bayerische Verfassung und Haushaltsordnung) und seiner Gemeinden (durch die Gemeindeordnungen und das Kommunalabgabengesetz) führt in das Thema ein. Das Schlußkapitel präsentiert rechtsvergleichende Anregungen und Reformvorschläge. lil/difu
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325 S.
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Boorberg Wissenschafts-Forum; 2