Mitbestimmung in kommunalen Unternehmen. Eine Zwischenbilanz.
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
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Zusammenfassung
Entsprechend den Forderungen der Gewerkschaften ist seit 1970 in vielen kommunalen Unternehmen Deutschlands die Mitbestimmung der Bediensteten im Aufsichtsgremium erweitert worden, teilweise bis zur paritätischen Mitbestimmung. Der Streit, ob die Mitbestimmung aus den gleichen Gründen wie in der privaten Wirtschaft auch für öffentliche Unternehmen einzuführen sei, ist noch nicht abschließend ausgetragen. Im Unterschied zu der Situation in der Privatwirtschaft bestehen gegen eine maßgebliche, insbesondere paritätische Mitbestimmung in öffentlichen Unternehmen durchgreifende, inzwischen auch vom Gesetzgeber anerkannte Verfassungsbedenken. Das Letztentscheidungsrecht der Volksvertretungen und Regierungen darf nicht beeinträchtigt werden. Die weitere Entwicklung und die Folgewirkungen erweiterter Mitbestimmung sind noch nicht absehbar.
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Mitbestimmung, Öffentliches Unternehmen, Eigenbetrieb, Arbeitsbedingung, Kommunalbetrieb, Wirtschaft
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 13 (1974), 2, S. 251-260, Lit.; Zus., engl., franz.
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Mitbestimmung, Öffentliches Unternehmen, Eigenbetrieb, Arbeitsbedingung, Kommunalbetrieb, Wirtschaft