Schlüssel der Reform - "Ambulant vor stationär" muß innerhalb und außerhalb des Krankenhauses gelten. Einsparmöglichkeiten durch tagesklinische Behandlung, ambulantes Operieren sowie durch vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus. DKG dringt auf Strukturreform.
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DE
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0340-3602
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IRB: Z 368
ZLB: Zs 2420-4
ZLB: Zs 2420-4
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Abstract
Die DKG hat auf einer Vorstandssitzung in Trier in neun Punkten ihre grundsätzlichen Forderungen für das weitere Gesetzgebungsverfahren des Gesundheits- Strukturgesetzes 1993 markiert.Auf einer anschließenden Pressekonferenz hob DKG-Präsident Roland Ries als besonders wichtigen Vorschlag der DKG hervor, daß die vollstationäre Behandlung der Krankenhauspatienten auf das notwendige Maß beschränkt wird und der Grundsatz ambulant vor stationär nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb des Krankenhauses gelten soll.
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Journal
Das Krankenhaus
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Nr.10
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S.479-483