Immissionsbeeinträchtigung durch Unkrautvernichtungsmittel. BGH, Urteil v. 2.3.1984 - Az. V ZR 54/83 - Zweibrücken.

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Zusammenfassung

Werden von einem Grundstück Rückstände eines dort versprühten chemischen Unkrautvernichtungsmittels durch wild abfließendes Niederschlagswasser einem anderen Grundstück zugeführt, so handelt es sich um eine Immissionseinwirkung im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB. Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 S. 2 BGB kommt auch dann in Betracht, wenn eine nach § 906 BGB rechtswidrige und deshalb abwehrfähige Immissionsbeeinträchtigung von dem Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks aus besonderen Gründen nicht verhindert werden kann. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Immissionsschutz, Nachbarrecht, Grundstück, Rechtsprechung, Unkraut, Unkrautbekämpfung, BGH-Urteil

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Hamburger Grundeigentum, Hamburg 94(1984)Nr.10, S.505, Lit.

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Recht, Immissionsschutz, Nachbarrecht, Grundstück, Rechtsprechung, Unkraut, Unkrautbekämpfung, BGH-Urteil

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