Eingetragene Genossenschaften als gemeinwirtschaftliche Unternehmen. Zulässigkeit gemeinwirtschaftlicher Betätigungen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft gemäß § 1 Abs. 1 GenG.

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SEBI: 84/821

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Zusammenfassung

In den letzten Jahren hat in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur die Diskussion um Genossenschaft als gemeinwirtschaftliche bzw. gemeinnützige Unternehmen immer mehr an Bedeutung gewonnen. In der Rechtswissenschaft hat die Frage nach der Gemeinwirtschaftlichkeit von Genossenschaften bisher noch keine Bedeutung erlangt. Vielmehr wird hier die Genossenschaft lediglich als Rechtsform im Sinn des Genossenschaftsgesetzes diskutiert und ihre Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß Pargr. 1 GenG untersucht. Dabei stellt sich aber aus rechtswissenschaftlicher Sicht die Aufgabe, die Relevanz der These der Gemeinwirtschaftlichkeit von Genossenschaften für die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaften zu erforschen. Demnach hinterfragt die Arbeit, ob eine eingetragene Genossenschaft, für die das Genossenschaftsgesetz in 1 Abs. 1 eine Förderungsformulierung vorgibt, tatsächlich gemeinwirtschaftliche Funktionen haben oder gemeinwirtschaftliche Ziele verfolgen darf. chb/difu

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Genossenschaft, Genossenschaftsgesetz, Gemeinwirtschaft, Rechtsform, Gemeinnützigkeit, Gemeinwohl, Vereinsrecht, Theorie, Rechtsgeschichte, Verein, Recht, Wirtschaft

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Nürnberg: Selbstverlag (1983), 242, XXX S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1983)

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Genossenschaft, Genossenschaftsgesetz, Gemeinwirtschaft, Rechtsform, Gemeinnützigkeit, Gemeinwohl, Vereinsrecht, Theorie, Rechtsgeschichte, Verein, Recht, Wirtschaft

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Veröffentlichungen des Forschungsinstituts für Genossenschaftswesen; 17