BBauG §§ 34, 131 III. Verteilungsmaßstab im Erschließungsbeitragsrecht. BVerwG, Urteil vom 14.12. 1979 - 4 C 23/78, Kassel.

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Bei den Zuschlägen für überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke darf in beplanten und unbeplanten Gebieten auf die tatsächliche Nutzung abgestellt werden (im Anschluss an BVerwGE 57,240). Bei Grundstücken, für die das Maß der baulichen Nutzung nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt ist, darf der Verteilungsmaßstab auf das nach § 34 BBauG zulässige Maß der Nutzung verweisen. Für den Fall, dass der Bebauungsplan anstelle einer Geschossflächenzahl eine Baumassenzahl festsetzt, darf der Verteilungsmaßstab eine Umrechnungsformel enthalten, nach der die Grundstücksfläche mit der Baumassenzahl, geteilt durch 3,5, vervielfacht wird. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 34, 133, 134, 146 BBauG und § 24 BauNVO. -y-

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Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Verteilungsmaßstab, Nutzung, Bebauungsplan, Geschossflächenzahl, Baumassenzahl, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33(1980)Nr.40, S.2208-2209, Lit.

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Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Verteilungsmaßstab, Nutzung, Bebauungsplan, Geschossflächenzahl, Baumassenzahl, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

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