Die Reform des Gemeindesteuersystems in der Bundesrepublik Deutschland.
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1986
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SEBI: 89/450-4
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Zusammenfassung
Wenn auch Steuern zu den charakteristischen Finanzquellen öffentlicher Haushalte von Gebietskörperschaften des Staates gehören, so gilt dies für die Gemeinden in der Bundesrepublik nur eingeschränkt. Die Gemeinden finanzieren seit langem etwa nur ein Drittel ihrer Aufgaben aus Steuern, während zwei Drittel der Gemeindeeinnahmen aus Gemeindevermögen - einschließlich kommunaler Unternehmen -, aus Gebühren und Beiträgen sowie aus Zuweisungen des Staates, d. h. der zugehörigen Länder und des Bundes, fließen. Und dort, wo die Gemeinden im gesamtstaatlichen Interesse oder Auftrag tätig werden, bieten sich zur Finanzierung staatliche Zuweisungen an, so daß auf Gemeindeebene die Steuern eigentlich nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Dieser Grundgedanke steht aber im Widerspruch zur historischen Entwicklung der Gemeindefinanzen, in der eben auch die Steuern seit langem ein bedeutender Faktor waren. Wie diese Entwicklung vor sich ging, wird in dem hier veröffentlichten Referat dargelegt. Der Verfasser plädiert u. a. für die Einführung der Wertschöpfungssteuer als moderner Realsteuer. geh/difu
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Duisburg: (1986), ca. 30 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Serie/Report Nr.
Diskussionsbeiträge zur öffentlichen Wirtschaft; 16