EUROPOL - notwendig, aber rechtswidrig ?
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DE
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Würzburg
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ZLB: 2003/1317
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DI
RE
RE
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Abstract
Die Arbeit versucht zunächst die Notwendigkeit von EUROPOL näher zu beleuchten. Schließlich werden die von den kritischen Betrachtern ins Feld geführten Argumente aufgegriffen, um die Frage beantworten zu können, ob mit EUROPOL eine rechtswidrige Institution geschaffen wurde. Einleitend wird die Notwendigkeit der Schaffung eines Europäischen Polizeiamtes (EUROPOL) aufgezeigt. Diese ergibt sich zum einen aus der wachsenden Bedrohung durch die grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität, zum anderen besteht eine Schutzpflicht des Staates für die Rechtsgüter seiner Bürger. Schließlich bedarf die bisherige Zusammenarbeit der Polizeien in Europa einer genaueren Betrachtung, um Defizite aufzeigen zu können. Das Europolübereinkommen wird in der deutschen Literatur kontrovers diskutiert. Auch wenn die Zusammenarbeit im Rahmen von EUROPOL notwendig ist, sind bei der Übertragung von Hoheitsrechten an eine zwischenstaatliche Organisation die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einzuhalten. Die Arbeit versucht, die Kritikpunkte zu würdigen, um schließlich beurteilen zu können, ob EUROPOL den rechtsstaatlichen und demokratischen Anforderungen des Grundgesetzes genügt. Mit dem derzeitigen Europäischen Polizeiamt ist noch kein Endstand in der polizeilichen Zusammenarbeit erreicht, bereits im Amsterdamer Vertrag sind weitere operative Befugnisse für EUROPOL vorgesehen. goj/difu
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268 S.