Einige Konsequenzen aus Erfahrungen zur Stadtentwicklungsplanung in Österreich.
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BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
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Abstract
Verf. befaßt sich mit planungsmethodischen Fragen, die an den österreichischen Realitäten gemessen werden. Er differenziert Planung von Gebietskörperschaften nach vier Abstraktionsstufen, die sich nach räumlichem Zuschnitt, Konkretheit der Planungsinhalte und Flexibilität der Festlegungen unterscheiden 1. Generalplan Stufe allgmeiner Leitmodelle, 2. Stadtentwicklungsplan Stufe konkreter Richtlinien und Ziele, Kriterien und Regeln für transparente Aussagen. Auf dieser Stufe sollte ein möglichst vollständiges System von Konzepten vorliegen. 3. Bebauungsplan Stufe der Steuerung von Einzelentwicklungen, im Gegensatz zu den vorgenannten rechtsverbindlich. Die Stufe sollte außer städtebaulichen Entwürfen Umweltschutz- und Raumordnungs-Rechtsvorschriften und als Teilpläne Flächenwidmungspläne beinhalten. 4. Projektpläne zur Realisierung konkreter Ziele. Die praktische Planung sollte alle Stufen durchlaufen. Bisher fehlt allerdings die Koordination, für die Stufen 1. und 2. wurden keinerlei Vorgehensweisen institutionalisiert. Im übrigen formuliert keines der österreichischen Raumordnungsgesetze einen klaren Auftrag für eine Stadtentwicklungsplanung.
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Stadtentwicklungsplanung, Planungsmethode, Planungsprozess
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 36 (1978), H. 1/2, S. 69-75
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Stadtentwicklungsplanung, Planungsmethode, Planungsprozess