Wegfall der Präklusion in UVP-Verfahren. Gesteigertes Investitionsrisiko durch EuGH-Urteil.

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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Abstract

Mit seinem vielbeachteten Urteil vom 15.10.2015 hat der EuGH das Investitionsrisiko bei Infrastruktur- und Anlagenbauprojekten weiter erhöht. Projektentwickler müssen sich auf größere Rechtsunsicherheit infolge längerer und komplexerer Gerichtsverfahren gegen ihre Projektgenehmigungen einstellen. Inhaltlich hat der EuGH entschieden, dass Umweltverbände jegliche Einwendungen gegen eine bereits durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gerichtlich geltend machen können, auch wenn sie diese nicht während der Einwendungsfrist des UVP-Verfahrens erhoben haben. Bisher waren Kläger mit derartigen Einwendungen ausgeschlossen, da Klagen auf Einwendungen beschränkt waren, die im Verwaltungsverfahren vorgebracht wurden (sog. "Präklusion"). Hierdurch wurden Investoren vor Überraschungen in späteren Klageverfahren geschützt. Konkret hat der EuGH die deutschen Präklusionsvorschriften im Rahmen von UVP für unionsrechtswidrig und nicht mehr anwendbar erklärt. Damit haben die Luxemburger Richter uferlosen Klagen Tür und Tor geöffnet.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 4

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S. 195-200

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