Die Gemeinwirtschaft hat bleibende Aufgaben. Beiträge zur Klärung von Falschdeutungen.
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1982
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ZZ
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Gemeinwirtschaft bezeichnet hier die gemeinwirtschaftlichen Unternehmen der deutschen Gewerkschaften, die auf den verbrauchernahen Maerkten der Kredit-, Versicherungs- und Bauwirtschaft sowie des Einzelhandels taetig sind. Vor diese Definition wird auf historische Entwicklung, verbraucherpolitische Zielsetzungen, einen gewerkschaftlichen Forderungskatalog und Ziele der Gemeinwirtschaft hingewiesen. Die Marktfunktionen sollen durch Staerkung des Verbrauchers strukturell verbessert werden allerdings im Rahmen betriebswirtschaftlicher Grenzen. hg
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 35(1982)Nr.5, S.240, 243-244