Die Spuren der Zehn Gebote in der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens.
Peter Lang
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Peter Lang
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DE
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Berlin
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0531-7312
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ZLB: R Pfam 5421
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DI
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Abstract
Auf Grund des Umstands, dass das Land Nordrhein-Westfalen in der politischen Farbenlehre nicht selten dem linken Lager zugeordnet und als „SPD-Stammland" bezeichnet wird, drängt sich die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht eben auf, wenn man fragt oder fragen will, ob sie Spuren der Zehn Gebote enthält. Und doch ist bei genauerer Betrachtung erkennbar, dass der Ansatz gar nicht so fernliegend ist. Denn die Landesverfassung verdankt sich einem streitigen Mehrheitsbeschluss von Union und Zentrum und stellt sich als eine Verfassungsurkunde heraus, die in der Sache der Religion wie den Religionsgemeinschaften ähnlich viel Raum einräumt wie diejenigen aus dem süddeutschen Raum. Die Arbeit geht der Frage nach, in welchem Maße die nordrhein-westfälische Landesverfassung in ihrer heutigen Form noch Spuren der Zehn Gebote aufweist und an welchen Stellen sich die Landesverfassung in kritischer Dissonanz zu den Zehn Geboten wiederfindet. Dabei wird das Verhältnis von Staat und Kirche im Zeitpunkt der Entstehung der Landesverfassung umfassend analysiert und untersucht, welchen Einfluss die Kirchen im Entstehungsprozess der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens im 20. Jahrhundert hatten. Darüber hinaus erfolgt eine Gesamtbewertung, die sich mit dem historischen Kontext der Zehn Gebote des Dekalogs befasst. Abschließend wird der Frage nachgegangen, inwiefern die Zehn Gebote als christlich geprägte Kulturwerte auch in Zukunft noch in die landesverfassungsrechtliche Ordnung einbezogen werden.
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265
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Europäische Hochschulschriften. Recht; 6246