Parteigerichtsbarkeit und Staatsgerichtsbarkeit.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 98/4112

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DI

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Abstract

Es wird untersucht inwieweit Mitglieder einer politischen Partei trotz der laut Satzung der Partei und § 14 Parteiengesetz verbindlich zu durchlaufenden Parteigerichtsbarkeit Differenzen mit Parteiorganen sofort vor den ordentlichen Gerichten austragen können. Besonders relevant ist dieses Problem, soweit die Anrufung der staatlichen Gerichte der Klärung von Rechtsfragen dienen soll, die unter Anwendung staatlichen, d.h. gegenüber Parteisatzungen in jedem Fall höherrangigen Rechts, zu entscheiden sind. Aus den Anforderungen, die das Grundgesetz an die politischen Parteien stellt, ist ein Postulat umfassenden und unabhängigen Rechtsschutzes für Parteimitglieder in Parteiangelegenheiten abzuleiten. Die Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit können auch und gerade innerhalb einer Partei nicht herabgesetzt werden. Angesichts des faktischen Nominationsmonopols der politischen Parteien bei der Kandidatenaufstellung für staatliche Wahlen spricht auch ein Vergleich mit dem Kartellrecht für einen uneingeschränkten staatlichen Rechtsschutz. Parteigerichte werden diesen Anforderungen nicht gerecht. lil/difu

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297 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 766