"Wir kaufen die Stadt zurück" - die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Erhaltungsgebiet zum Zwecke des Milieuschutzes.
Heymanns
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Heymanns
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
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Abstract
Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts in sog. "Milieuschutzgebieten" gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB gewinnt § 26 Nr. 4 BauGB an Bedeutung. Dieser schließt die Ausübung des bereits entstandenen Vorkaufsrechts aus. Verbreitet wird hierbei hinsichtlich der Beeinträchtigung der erhaltungsrechtlichen Ziele eine zukünftige Betrachtungsweise angenommen. Der Beitrag setzt sich mit der Handhabung des § 26 Nr. 4 BauGB kritisch auseinander und zeigt - unter Einbeziehung des Urteils des VG Berlin vom 17.05.2018 - auf, dass für diese Betrachtungsweise gesetzliche Anhaltspunkte fehlen. Außerdem wird skizziert, dass sich diese auch außerhalb der Wortlautgrenze bewegt und folglich nur im Wege der Rechtsfortbildung möglich wäre, deren verfassungsrechtliche Grenzen hierbei aber überschritten werden.
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Journal
Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL
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Nr. 21
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S. 1361-1369