Die Genossenschaft als Organisationsmodell öffentlicher Aufgaben. Erfolgsfaktoren, Restriktionen und Chancen.

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DE

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Hamburg

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ZLB: 4-2008/646

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DI

Zusammenfassung

Bislang wurden öffentlich-private Partnerschaften in den meisten Fällen unter Einbeziehung eines Investors als GmbH oder als AG gegründet. Wenn in manchen Bereichen aus sozialpolitischen oder anderen Gründen Privatinvestoren abgelehnt oder wenn sich wegen geringer Gewinnerwartung kein privater Investor findet, kann der aktive Einbezug des zivilgesellschaftlichen Sektors in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben gefragt sein. In einem Vergleich verschiedener privatrechtlicher Organisationsformen kristallisieren sich Vorteile des Genossenschaftsmodells heraus, das positive Aspekte des Vereins und von Kapitalgesellschaften verbindet. In einer bundesweiten Bestandsaufnahme fällt jedoch auf, dass die Übernahme von Aufgaben durch Bürgergenossenschaften oder Multistakeholder-Genossenschaften relativ selten ist. Zwar lassen sich Beispiele finden, die bereits Anfang des 20. Jahrhunderts gegründet wurden und bis heute bestehen, trotzdem hat sich das Genossenschaftsmodell nicht als gängige Lösung im Bereich öffentlicher Aufgaben durchgesetzt. Beispiele, die sich in den letzten Jahren in Form von Bürger- oder Multistakeholder-Genossenschaften gegründet haben, sind erste Pilotprojekte. In einer Analyse von zwei Stadtmarketinggenossenschaften als Beispiel für die Multistakeholder-Genossenschaft, und von zwei Bürgergenossenschaften, die den Betrieb von Schwimmbädern übernommen haben, lassen sich erste Aussagen zu Erfolgsfaktoren, Restriktionen und Chancen solcher genossenschaftlichen Lösungen treffen. goj/difu

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114, XXXIII S.

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