Staatliche Schutzmaßnahmen für Kinder ausländischer Eltern in Deutschland. Zur Frage der Berücksichtigung fremder rechtlicher und kultureller Vorstellungen bei der Anwendung des deutschen Familienrechts.
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SEBI: 92/448
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In den alten Bundesländern lebten Ende 1989 ca. 4,85 Mio. ausländische Mitbürger. Da die Kinder aus diesen Familien häufig stärkere Verbindungen zum deutschen Kulturkreis haben als ihre Eltern (sie lernen in deutschen Schulen, haben deutsche Freunde usw.), entstehen häufig, besonders bei Mädchen, Konflikte bei der Ausübung der elterlichen Fürsorge. Die Arbeit führt in die Problematik der internationalen Zuständigkeit für derartige Konflikte ein, wobei der Verfasser zu dem Schluß kommt, daß nach dem Haager "Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen" vom 5.10.1961 im Regelfall deutsche Behörden zuständig sind. Sie haben auch deutsches Recht anzuwenden. Des weiteren seien die Erziehungsvorstellungen ausländischer Eltern nur soweit zu respektieren wie die Vorstellungen deutscher Eltern, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden. anj/difu
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Kind, Eltern, Erziehung, Ausländerfamilie, Familienrecht, Internationales Recht, Zivilrecht, Behörde, Rechtsprechung, Konflikt, Verfassungsrecht, Bevölkerung/Gesellschaft, Ausländer
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Göttingen: (1991), XXXIX, 226 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1991)
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Kind, Eltern, Erziehung, Ausländerfamilie, Familienrecht, Internationales Recht, Zivilrecht, Behörde, Rechtsprechung, Konflikt, Verfassungsrecht, Bevölkerung/Gesellschaft, Ausländer