Diskriminierungsverbot - § 26 Abs. II GWB - bei der Stromerzeugung und Stromversorgung.

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SEBI: 78/3634

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Da Stromerzeugung und Stromversorgung wegen der technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten mit sonstigen Geschäftsvorgängen im Wirtschaftsverkehr nur bedingt vergleichbar sind und überdies den öffentlich-rechtlichen Normen des Energiewirtschaftsrechts unterliegen, ist im energiewirtschaftsrechtlichen Schrifttum die Auffassung verbreitet, daß das Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. II des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf diesem Gebiet keine Anwendung finden sollte. Damit wäre das Gebot der staatlichen Gleichbehandlung durchbrochen. Ziel der Untersuchung ist es, diese Auffassung zu entkräften, indem in verschiedenen Bereichen der Stromerzeugung und -versorgung Anwendungsmöglichkeiten für diese Vorschrift aufgezeigt werden. Nach einer Untersuchung der besonderen Stellung der Elektrizitätswirtschaft im Wettbewerb und der grundsätzlichen Geltung des GWB werden ausführlich die Grundbegriffe des § 26 II dargestellt. Anschließend wird dessen Anwendung auf typische, in der Praxis vorkommende und denkbare Fälle oder Fallgruppen geprüft.

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Elektrizitätswirtschaft, Kartellrecht, Diskriminierungsverbot, Wirtschaftspolitik, Kommunalbetrieb, Energieversorgung, Recht, Wirtschaft

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Regensburg: (1977), VIII, 138 S., Abb.; Lit.

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Elektrizitätswirtschaft, Kartellrecht, Diskriminierungsverbot, Wirtschaftspolitik, Kommunalbetrieb, Energieversorgung, Recht, Wirtschaft

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