Interventionsmittel gegen Ausschussbeschlüsse nach der Gemeindeordnung (GO) Nordrhein-Westfalen.

Maximilian
Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Maximilian

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Hamburg

Sprache

ISSN

0343-9496

ZDB-ID

Standort

ZLB

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Grundsätzlich hat der Bürgermeister nach § 62 Abs. 2 Satz 2 GO die Beschlüsse der Ausschüsse mit Entscheidungsbefugnis auszuführen. Er darf allerdings nicht ausführen, wenn von sog. Interventionsmitteln Gebrauch gemacht worden ist. Interventionsmittel sind wegen ihrer aufschiebenden Wirkung Ausführungshindernisse, die allerdings durch nochmalige Beschlussfassung oder Entscheidung der Aufsichtsbehörde ausgeräumt werden können. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und den Wirkungen der Beanstandung und des Einspruchs gegen Ausschussbeschlüsse.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsche Verwaltungspraxis

Ausgabe

Nr. 3

item.page.dc-source

Seiten

S. 89-92

Zitierform

item.page.dc-subject

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries