Interventionsmittel gegen Ausschussbeschlüsse nach der Gemeindeordnung (GO) Nordrhein-Westfalen.
Maximilian
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Bandtitel
Herausgeber
Maximilian
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Hamburg
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ISSN
0343-9496
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ZLB
Dokumenttyp
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Autor:innen
Zusammenfassung
Grundsätzlich hat der Bürgermeister nach § 62 Abs. 2 Satz 2 GO die Beschlüsse der Ausschüsse mit Entscheidungsbefugnis auszuführen. Er darf allerdings nicht ausführen, wenn von sog. Interventionsmitteln Gebrauch gemacht worden ist. Interventionsmittel sind wegen ihrer aufschiebenden Wirkung Ausführungshindernisse, die allerdings durch nochmalige Beschlussfassung oder Entscheidung der Aufsichtsbehörde ausgeräumt werden können. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und den Wirkungen der Beanstandung und des Einspruchs gegen Ausschussbeschlüsse.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsche Verwaltungspraxis
Ausgabe
Nr. 3
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Seiten
S. 89-92