Haushaltsverfassungsrechtliche und haushaltsrechtliche Zulässigkeit privater Vorfinanzierung öffentlicher Investitionen. Dargestellt anhand privater Vorfinanzierung von Bundesfernstraßen.
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DE
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Leipzig
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ZLB: 2001/775
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DI
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Abstract
Aufgabe des Haushaltsrechts ist es, den finanziellen Bezug der Verwaltungstätigkeit zu ordnen und den finanziellen Rahmen, an dem die Exekutive ihre Verwaltungstätigkeit auszurichten hat zu setzen. Die Zurverfügungstellung z.B. öffentlicher Straßen ist eine Leistung der öffentlichen Hand im Rahmen der Daseinsvorsorge. In der Vergangenheit erfolgte die Finanzierung von Bundesfernstraßen aus Haushaltsmitteln und die bisherige Haushaltsfinanzierung des Bundesfernstraßenbaus unterliegt den Bestimmungen des Haushaltsrechts. In jüngster Zeit sind allerdings neue Formen der Sicherstellung der Finanzierung öffentlicher Investitionen des Staates auch im Bundesfernstraßenbereich zu beobachten. Dabei wird die Finanzierung der Investitionen durch Inanspruchnahme von Privatkapital ohne Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln zum Zeitpunkt der Erstellung oder der Anschaffung der Investitionsgüter sichergestellt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, ob und in welchem Umfang das Haushaltsrecht diese Finanzierungsformen zulässt. Insbesondere geht der Autor auf das Verhältnis zwischen privater Vorfinanzierung von Bundesfernstraßen und dem Haushaltsrecht ein und stellt Grundmodelle privater Vorfinanzierung vor. kirs/difu
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XV, 225 S.