Die Rückforderung von Schenkungen durch den Träger der Sozialhilfe und private Dritte nach Verarmung des Schenkers.
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DE
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Münster
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ZLB: 99/1440
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Zusammenfassung
Der Rückforderungsanspruch hat in jüngster Zeit zunehmend Bedeutung gewonnen, da der verarmte Schenker die notwendige Unterstützung nicht mehr im Familienverband findet, sondern von seinem Anspruch auf Sozialhilfe Gebrauch macht. Besonders zugenommen hat die Zahl der sozialhilfebedürftigen Personen im Zustand der Pflegebedürftigkeit. Zu beachten ist auch, daß Schenkungen gerade hinsichtlich befürchteter zukünftiger Pflegebedürftigkeit vollzogen werden, um nicht das Familienvermögen für kostspielige Pflegemaßnahmen einzusetzen. Der Sozialhilfeträger prüft, ob ein Hilfeempfänger in der Vergangenheit Schenkungen gemacht hat und ob die Möglichkeit der Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen besteht. Die in diesem Zusammenhang auftretenden verwaltungs- und sozialhilferechtlichen Fragen versucht diese Dissertation zu klären. kirs/difu
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Seiten
249 S.