Änderungsgenehmigungen im Atom- und Strahlenschutzrecht.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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ZLB: 94/1065

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Zusammenfassung

Die Änderungsgenehmigung im Atom- und Strahlenschutzrecht ist ein materiell-rechtliches Instrument zur Lösung von Spannungslagen zwischen der aktuellen Rechts- und Sachlage und einer erteilten Genehmigung. Diese Spannungslage entsteht bei industriellen Großanlagen regelmäßig, da die Genehmigung ja nur die Rechtmäßigkeit der Anlage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung feststellt, während sich die Rechts- und Sachlage ständig ändert. Allein im Jahr 1989 waren knapp ein Dutzend Kernkraftwerke in Änderungsgenehmigungsverfahren involviert. Die wachsende Zahl von Verfahren zeigt jedoch auch die Unzulänglichkeit des Atomgesetzes auf, was sowohl bei der Bundesregierung als auch im Bundesrat zu Reformüberlegungen führte, insbesondere hinsichtlich einer Anzeige- und Mitteilungspflicht für nicht wesentliche Veränderungen der Anlagen sowie einer Konkretisierung des Anlagenbegriffes. Ein Beitrag zu dieser Diskussion ist die vorliegende Arbeit. lil/difu

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171 S.

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Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht und Atomenergierecht; 84