Erschließungsbeitragsrecht. BVerwG, Urteil des 8.Senats v. 10.5.1985 - 8 C 17 - 20.84.

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1985

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Zusammenfassung

Das Urteil ergänzt die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung zur Erschließungsbeitragsfähigkeit von Grünanlagen und Kinderspielplätzen. Danach ist eine selbständige Grünanlage nur dann beitragsfähig, wenn rechtlich gesichert ist, dass sie für die Benutzung durch die Allgemeinheit auf Dauer zur Verfügung steht. Weitere Klärungen betreffen die Merkmalsregelung für Grünanlagen und die räumliche Erschließung durch Grünanlagen und Kinderspielplätze. Danach erschließen Grünanlagen und Kinderspielplätze Grundstücke, die von der Anlage nicht weiter als 200 m Luftlinie entfernt sind. Die auf dieser Grundlage gebildete Grenze des Abrechnungsgebiets kann aber bei Vorliegen besonderer Gründe in gewissem Umfang über- oder unterschritten werden. (-y-)

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 39(1985), Nr.18, S.159-161, Lit.

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