Zur Festsetzung von Grenzwerten für Lärmemissionen in Gewerbegebieten in der Nachbarschaft von Wohngebieten. Vorbelastung eines Wohngebiets, Anwendung der Orientierungswerte der DIN 18005. § 9 I Nr.24 BBauG/BauGB, § 1 IV Satz 1 Nr.2 und Satz 2 BauNVO 1977/1990. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990 - 4 N 6.88.
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
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Abstract
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebaungsplan für ein Gewerbegebiet. Sie sind Eigentümer von Wohnungen in einem benachbarten allgemeinen Wohngebiet. Südlich des Plangebiets ist ein Industriegebiet mit einem holzverarbeitenden Betrieb, dem zur Auflage gemacht worden war, einen Tagesrichtwert von 60 dB(A) nicht zu überschreiten. Die bevorstehende Stillegung dieses Betriebs und um das Wohngebiet nicht stärker als bisher zu belasten, bewog die Gemeinde, im geplanten Gewerbegebiet den Schalleistungspegel auf 58 dB(A) tagsüber und 43 dB(A) nachts festzulegen. Die Antragsteller machen die fehlerhafte Abwägung geltend, Wohn- und Gewerbegebiet vertrügen sich nicht nebeneinander. Das BVerwG hatte zu prüfen, obei der Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines allgemeinen Wohngebiets die Vorbelastung durch einen benachbarten, außerhalb des Plangebiets liegenden Industriebetrieb zu berücksichtigen sei, der zukünftig stillgelegt wird. 2. Welche Grenzwerte die zumutbare Lärmbelastung eines Wohngebiets bestimmen, wenn die tatsächliche oder plangegebene Vorbelastung keine Anhaltspunkte liefert? Ob auf die DIN 18005 als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden kann? Ob eine Überschreitung dieser Werte um 5 dB(A) noch das Ergebnis einer gerechten Abwägung sein kann? (wb)
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Gewerbegebiet, Wohngebiet, Bebauungsplan, Lärmpegel, Richtwert, Lärmemission, Bewertung, Vorbelastung, Rechtsprechung, Schallpegel, Lärmgrenzwert, Schallimmission, Zumutbarkeit, BVerwG-Urteil, Recht, Bebauungsplanung, Gewerbelärm
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 122(1991), Nr.10, S.310-313
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Gewerbegebiet, Wohngebiet, Bebauungsplan, Lärmpegel, Richtwert, Lärmemission, Bewertung, Vorbelastung, Rechtsprechung, Schallpegel, Lärmgrenzwert, Schallimmission, Zumutbarkeit, BVerwG-Urteil, Recht, Bebauungsplanung, Gewerbelärm