Die Stellung der Theaterunternehmen im Staat.
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SEBI: T 389
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DI
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Abstract
Die Theaterunternehmen sind als Teil der Kunst in das Spannungsfeld zwischen staatlicher Macht und Kultur gestellt. Aus diesem Spannungsverhältnis folgt, daß die Stellung von Theaterunternehmen gesetzlich so ausgestaltet ist, daß der staatliche Einfluß in rechter Weise begrenzt ist. Sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassungen verpflichten den Staat, die Freiheit der Theaterunternehmen zu schützen und ihre unabhängige Entwicklung zu fördern. Hieraus folgt ein klagbarer Anspruch der Theaterunternehmen, die staatliche Verfplichtung durch Handeln, Dulden oder Unterlassen zu erzwingen. Eingriffe des Staates sind nur dann berechtigt, wenn bei der Güterabwägung ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dies erfordert. Ebenso steht dem Theaterunternehmen, soweit es rechtlich selbständig ist, ein Anspruch auf eine angemessene Förderung aus dem kommunalen Kulturetat oder sonstiqe Unterstützung zu. Rechtlich unselbständige Theaterunternehmen der öffentlichen Hand können ihre Rechte hingegen lediglich durch fomlose Rechtsbehelfe durchsetzen.hw/difu
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Theater, Kunst, Kommunalhaushalt, Kultur, Haushaltswesen, Kommunalrecht
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Köln: (1967), XVI, 115 S., Lit.
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Theater, Kunst, Kommunalhaushalt, Kultur, Haushaltswesen, Kommunalrecht