Möglichkeiten und Grenzen baulicher Selbsthilfe. Gute Organisation als Voraussetzung für den Erfolg.

Dorp, Erich Vom
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1983

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Die Aufforderung zur Selbsthilfe beim Haus- und Wohnungsbau kann eine ansonsten fehlende wirtschaftliche Grundlage im Bereich des Einkommens und der Ersparnisse nicht ersetzen. Es werden Moeglichkeiten zur Selbsthilfe aufgezeigt, die einem eng begrenzten Personenkreis helfen koennen etwa ein Drittel der reinen Baukosten zu sparen. Ferner geht der Beitrag auf die Regelung von Vertragsbeziehungen zwischen dem Bauwilligen und einem Wohnungsunternehmen bzw. einem Bautraeger ein. Art und Weise der Leistungserbringung, zeitlicher Ablauf und weiteres sind Gegenstand eines Gesellschaftsvertrags, mit dem sich Bauwillige untereinander verpflichten. In den Bewerber-Vertrag einbezogen ist die Betreuungsleistung des Bautraegers. Rechtsbeziehungen zwischen Bewerber und Bauleiter, die Wertermittlung von Arbeitsstunden, Fragen der Versicherung sowie steuerliche Aspekte werden behandelt. hb

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 35(1982)Nr.9, S.513, 515-516, 518

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