Bauen im Außenbereich. OVG Lüneburg, Urteil vom 16.12.1982 - 1 A 179/81.
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SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
IRB: Z 1059
BBR: Z 489
IRB: Z 1059
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Zusammenfassung
Ein Kaufmann besitzt einen 32 ha großen Hof, von dem er bisher 12 ha als Schafweide nutzt. Er begehrt die Baugenehmigung für einen Stall und ein Landarbeiterwohnhaus im Außenbereich. Er wolle seine Schafherde auf 800 Tiere aufstocken. Grundsätze des Urteils: "Ein Landarbeiterhaus im Außenbereich erfüllt nur für einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb dienende Funktion. Ein Landarbeiterhaus dient auch einem landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb nicht, wenn kein konkreter Wohnbedarf für einen Landarbeiter besteht, weil ein Wohnhaus auf dem Betriebsgrundstück zur Verfügung steht." Es wird lediglich der Klage um Genehmigung zum Bau eines Stalles für 100 Tiere stattgegeben. (cs)
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Bauvorhaben, Landwirtschaft, Rechtsprechung, Privilegiertes Vorhaben, Paragraph 35, Außenbereich, Recht, Bundesbaugesetz
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Die Gemeinde, Kiel; 35(1983), Nr.10, S.302-303
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Bauvorhaben, Landwirtschaft, Rechtsprechung, Privilegiertes Vorhaben, Paragraph 35, Außenbereich, Recht, Bundesbaugesetz