Kommunale Mobilisierung von Wohnraumreserven.
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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Zusammenfassung
Der seit Mitte der achtziger Jahre zutage tretende Wohnungsmangel zwingt dazu, leerstehende Wohnungen zu mobilisieren. Der Aufsatz beschreibt die auf kommunaler Ebene zur Verfügung stehenden Instrumente. Dem Abbau von Fehlbelegungen im Sozialwohnungsbestand und baurechtlichen Nutzungsgeboten kommt nur eine geringe Bedeutung bei der Vergrößerung des Wohnungsangebots zu. Vorrangig sind kommunale Maßnahmen auf der Grundlage des Zweckentfremdungsrechts, die auf Artikel 6 des MRVerbG beruht. Die eher unzureichenden Regelungen der meisten Bundesländer zur Umsetzung, davon abweichend die intensiveren Eingriffsmöglichkeiten in einigen Bundesländern werden referiert, ebenso die verwaltungsrichterliche Rechtsprechung in den Bundesländern zur Bestimmung, wann von einem Wohnungsmangel auszugehen ist, der eine Aufnahme in die Liste der Gemeinden mit Zweckentfremdungsverbot rechtfertigt. Dem folgen Abschnitte über die denkbaren behördlichen Maßnahmen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungsverbote in verschiedenen Bundesländern. Abschließend wird darauf hingewiesen, daß auch die konsequenteste Anwendung des Zweckentfremdungsverbots eine Wohnungsnot in der jetzt erreichten Dimension nicht beseitigen kann. (wb)
Beschreibung
Schlagwörter
Mietwohnung, Zweckentfremdung, Rechtsvorschrift, Kompetenz, Verwaltungshandeln, Landesrecht, Wohnungsversorgung, Wohnraum, Wohnungsangebot, Wohnungsleerstand, Rechtsinstrumentarium, Mietrechtsverbesserungsgesetz, Recht, Wohnung
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Verwaltungsrundschau, 36(1990), Nr.3, S.73-81, Lit.
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Mietwohnung, Zweckentfremdung, Rechtsvorschrift, Kompetenz, Verwaltungshandeln, Landesrecht, Wohnungsversorgung, Wohnraum, Wohnungsangebot, Wohnungsleerstand, Rechtsinstrumentarium, Mietrechtsverbesserungsgesetz, Recht, Wohnung