Die Selbstverwaltung der Gemeinden und das Bundesbaugesetz.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: CO 803
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Das Bundesbaugesetz (BBauG) hat der gemeindlichen Selbstverwaltung zahlreiche Aufgaben zugewiesen. Die Gemeinde tritt dabei als Träger des Gesetzesvollzugs im örtlichen Bereich auf. Das BBauG regelt auch die Überwachung des Gesetzesvollzugs der Gemeinden durch Aufsichtsbehörden und schränkt damit die Selbstverwaltung ein. Die Studie fragt, ob im BBauG das Interesse des Bundes an einem einheitlichen Gesetzesvollzug und das Individualinteresse der Gemeinden an einer den Eigenheiten des örtlichen Bereichs angepaßten Erfüllung gesetzlicher Aufgaben in zulässiger Weise abgegrenzt sind. Sie sieht das Selbstverwaltungsrecht verletzt, soweit das Gesetz die Einrichtung eines zwangsweise zu bildenden Planungsverbandes für die verbindliche Bauleitplanung vorsieht. Hingegen betrachtet sie die Grenzen der Zulässigkeit nicht überschritten für die Bereiche, in denen das BBauG den Gesetzesvollzug regelt und überwacht. Ungelöst bleibt das Problem der Kollision von Bauleitplan und Fachplanung. hw/difu
Description
Keywords
Selbstverwaltung, Gemeinde, Bundesbaugesetz, Planungsverband, Bauplanungsrecht, Kommunalrecht, Bauleitplanung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Marburg: (1967), XIII, 128 S., Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Selbstverwaltung, Gemeinde, Bundesbaugesetz, Planungsverband, Bauplanungsrecht, Kommunalrecht, Bauleitplanung