Die Selbstverwaltung der Gemeinden und das Bundesbaugesetz.
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1967
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SEBI: CO 803
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Zusammenfassung
Das Bundesbaugesetz (BBauG) hat der gemeindlichen Selbstverwaltung zahlreiche Aufgaben zugewiesen. Die Gemeinde tritt dabei als Träger des Gesetzesvollzugs im örtlichen Bereich auf. Das BBauG regelt auch die Überwachung des Gesetzesvollzugs der Gemeinden durch Aufsichtsbehörden und schränkt damit die Selbstverwaltung ein. Die Studie fragt, ob im BBauG das Interesse des Bundes an einem einheitlichen Gesetzesvollzug und das Individualinteresse der Gemeinden an einer den Eigenheiten des örtlichen Bereichs angepaßten Erfüllung gesetzlicher Aufgaben in zulässiger Weise abgegrenzt sind. Sie sieht das Selbstverwaltungsrecht verletzt, soweit das Gesetz die Einrichtung eines zwangsweise zu bildenden Planungsverbandes für die verbindliche Bauleitplanung vorsieht. Hingegen betrachtet sie die Grenzen der Zulässigkeit nicht überschritten für die Bereiche, in denen das BBauG den Gesetzesvollzug regelt und überwacht. Ungelöst bleibt das Problem der Kollision von Bauleitplan und Fachplanung. hw/difu
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Marburg: (1967), XIII, 128 S., Lit.