LBO Bad.-Württ. § 89 Abs.1 Nr.15. VGH Mannheim, Urteil v. 5.5.1982 - 5 S 2351/81.

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1983

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Eine Kleinwindkraftanlage ist in ihrer Gesamtheit (Mast und energietechnischer Teil) eine genehmigungsfreie Energieanlage i.S. von § 89 Abs. 1 Nr. 15 LBO. Die Genehmigungspflicht von Kleinwindkraftanlagen kann sich nur einheitlich auf Mast und den von ihr getragenen Stromerzeugungsteil erstrecken. Da die LBO keine Höhenbegrenzung oder andere Einschränkungen enthält, ist davon auszugehen, dass Kleinwindkraftanlagen nach derzeit geltendem Recht genehmigungsfrei sind. rh

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 5(1982)Nr.6, S.270-271, Lit.

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