Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts. Stellungnahme des Städtetages Nordrhein-Westfalen zum Gesetzentwurf der Landesregierung.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Köln

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ZLB: 4-Zs 2851

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RE

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Abstract

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts beschlossen. Grundsätzlich begrüßt der Städtetag Nordrhein-Westfalen in seiner in dem Beitrag abgedruckten Stellungnahme die Absicht der Landesregierung, die Zuständigkeiten der staatlichen Behörden auf den Kernbestand staatlicher Verantwortung auch im Umweltbereich durch eine Kommunalisierung von Aufgaben zu beschränken. Der Gesetzentwurf stellt allerdings noch keine tragfähige Grundlage zur Erreichung des Ziels, die Entscheidungskompetenz der Städte in den Handlungsfeldern Umweltschutz, Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung zu stärken, dar. Im Rahmen der Aufgabenneuverteilung sollten Lösungen gefunden werden, die einen umfangreichen Ermessensspielraum zulassen und gleichzeitig den Aspekt der bürger- und unternehmensfreundlichen Verwaltung in besonderem Maße berücksichtigen. Außerdem wird bemängelt, dass sich der Gesetzentwurf des Landes nicht hinreichend an den Maßgaben des Konnexitätsgebots der Landesverfassung und des Konnexitätsausführungsgesetzes orientiert. difu

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr. 11

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S. 272-283

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