Schweizerische Raumordnungspolitik.
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SEBI: 75/2414
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Abstract
Es geht dem Redner darum, den Versuch einer Theorie der Raumordnungspolitik skizzenhaft, andeutungsweise aufzuzeigen, und die Fragen und Probleme die sich unter dem Thema der Raumordnungspolitik stellen in eine Theorie zu fassen. Er formuliert thesenhafte allgemeine Sätze zu einer Theorie der Raumordnungspolitik. 1. Träger der Raumordnungspolitik sind alle Organe des Staates, insbesondere auch die Aktivbürger, der Gesetzgeber und die Regierung. 2. Die Raumordnungspolitik ist ein Teil der allgemeinen Politik. Sie befaßt sich mit den raumrelevanten Problemen und deren Bewältigung durch das politische System. 3. Die Raumordnungspolitik muß Konflikte der Werte und Ziele wie auch der Maßnahmen sichtbar machen und von daher Grundlagen für eine politische Willensbildung schaffen. 4. Die Raumordnungspolitik ist ein fortlaufender Prozess der Problemerkenntnis.
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Raumordnungspolitik, Bürgeraktivität, Gesetzgeber, Raumordnung, Raumplanung, Regionalplanung, Politik, Recht
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In: aus: Werdende Raumplanung, Zürich: (1974), S. 79-92,
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Raumordnungspolitik, Bürgeraktivität, Gesetzgeber, Raumordnung, Raumplanung, Regionalplanung, Politik, Recht
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Schriftenreihe zur Orts-, Regional- und Landesplanung; 19