Wasserrecht in Bayern. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bayerisches Wassergesetz (BayWG) als Synopse mit Einführung, weiterführenden Hinweisen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen.

Boorberg
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Boorberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: R 688/62

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RE

Zusammenfassung

Die Einführung gibt einen ersten Einblick in die komplexe Rechtslage. Mit der Textsynopse von Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bayerischem Wassergesetz (BayWG) erhält man einen sofortigen Überblick über das jeweils anzuwendende Bundes- und Landeswasserrecht. Besondere Hervorhebungen verdeutlichen die Vorschriften des WHG, die aufgrund der Abweichungsgesetzgebung wegen des Anwendungsvorrangs der Regelung des BayWG zurücktreten. Über jeweils zugeordnete Zitate der ebenfalls abgedruckten Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts (VVWas) wird ein Gesamtüberblick über die anzuwendenden wasserrechtlichen Regelungen verschafft. Neu ist die durch das Grundgesetz eingeräumte Möglichkeit der Abweichungsgesetzgebung der Länder. Abweichend vom Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" legt sie einen Anwendungsvorrang des Landesrechts vor dem Bundesrecht fest. Demgegenüber bestehen abweichungsfeste Regelungsbereiche des Wasserhaushaltsrechts. Dort kommt der Bundesgesetzgebung eine Verdrängungskompetenz gegenüber dem Landesrecht zu. Zudem sind die zwingenden europarechtlichen Vorgaben zu beachten.

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368 S.

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