Die Schutzfunktion der Verwaltung. Die materiellrechtliche Konstruktion subjektiv-öffentlicher Rechte gegen die Verwaltung im allgemeinen und des subjektiv-öffentlichen Rechts auf behördliches Einschreiten gegen Dritte im besonderen.
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1970
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SEBI: 72/2712
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Zusammenfassung
Die Schutzfunktion der Verwaltung beinhaltet den Schutz einzelner Bürger vor Rechtsverletzungen. Es werden jene Fälle untersucht, in denen der Schutz in dem Einschreiten einer Behörde gegen eine untergeordnete Behörde oder gegen einen Bürger im Interesse eines anderen Bürgers besteht. Die Schutzansprüche sollen in ihrer Eigenart als Bestandteile des materiellen Rechts und in ihrer Eigenständigkeit gegenüber allen Möglichkeiten verwaltungsgerichtlicher Durchsetzung gezeigt werden.
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Würzburg: Schmitt & Meyer (1970) III/107 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Würzburg 1971)