Die Gemeinsame Fischereipolitik der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
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SEBI: 91/5381
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Zusammenfassung
Die Fischereipolitik der EWG sollte mehr leisten als die Bewirtschaftung der knappen Ressource Fisch. Insbesondere gilt es, den ökonomisch ineffizienten Einsatz von Produktionsfaktoren zu verhindern und die Meeresumwelt stärker zu schützen. Während die Fischereipolitik bis 1983 diese Forderungen nicht erfüllte, wurde ab diesem Zeitpunkt ein flexibles System zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen geschaffen, das z. B. bei dem Nordseehering auch beachtliche Erfolge gebracht hat. Auch die auswärtige Fischereipolitik der EG ist erfolgreich und gewährleistet den EG-Fischern umfangreiche Fangmöglichkeiten in Drittstaatengewässern. Noch nicht befriedigend gelöst ist jedoch der Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Vollzug des Gemeinschaftsrechts bei der Kontrolle der Fischer. Zur Lösung dieser Probleme werden völkerrechtliche Regelungen herangezogen und bewertet. lil/difu
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Fischerei, Fischereipolitik, Fischereirecht, Wirtschaftsrecht, Internationales Recht, Europarecht, Seerecht, Meeresnutzung, Rechtsprechung, Wirtschaftsentwicklung, Rechtsgeschichte, Umweltschutz, Gesetzgebung, Wirtschaftspolitik, Politik, Wirtschaft
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Tübingen: (1990), XVI, 383 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1990)
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Fischerei, Fischereipolitik, Fischereirecht, Wirtschaftsrecht, Internationales Recht, Europarecht, Seerecht, Meeresnutzung, Rechtsprechung, Wirtschaftsentwicklung, Rechtsgeschichte, Umweltschutz, Gesetzgebung, Wirtschaftspolitik, Politik, Wirtschaft