Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Einsatz von Förderungsmitteln nach dem Städtebauförderungsgesetz vom Bundeskabinett verabschiedet. Bund fördert 446 Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

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1974

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IFWP SN-2/74

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Mit der Vorschrift soll eine gleichmäßige Anwendung des Gesetzes sichergestellt werden, daneben wird den Ländern jedoch die Möglichkeit offengehalten, ergänzende Richtlinien zu erlassen, die den speziellen Verhältnissen entsprechen.

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In: Pressemitteilung.Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (1974) S. 1-2

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