Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Einsatz von Förderungsmitteln nach dem Städtebauförderungsgesetz vom Bundeskabinett verabschiedet. Bund fördert 446 Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
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IFWP SN-2/74
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Zusammenfassung
Mit der Vorschrift soll eine gleichmäßige Anwendung des Gesetzes sichergestellt werden, daneben wird den Ländern jedoch die Möglichkeit offengehalten, ergänzende Richtlinien zu erlassen, die den speziellen Verhältnissen entsprechen.
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Finanzierung, Städtebauförderungsgesetz, Stadtsanierung, Fördermittel, Stadtplanung, Stadtsanierung, Haushaltswesen, Recht, Finanzen
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In: Pressemitteilung.Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (1974) S. 1-2
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Finanzierung, Städtebauförderungsgesetz, Stadtsanierung, Fördermittel, Stadtplanung, Stadtsanierung, Haushaltswesen, Recht, Finanzen