Gedanken zur Bürgerbeteiligung bei der Bauleitplanung.

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SEBI: 79/6070-4

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Abstract

Anläßlich der Anhörung von Sachverständigen zur Novelle des Bundesbaugesetzes durch den Ausschuß des Deutschen Bundestages im November 1974 ging der Verfasser auf die Rechtsproblematik der Bürgerbeteiligung ein. Er spricht sich für die Partizipation der Betroffenen an der Planung aus, weil damit der Informationsstand der Entscheidungsgremien erhöht würde und ein Gegengewicht zur oftmals bestehenden Interessenverflechtung zwischen Bau- und Wohnungswirtschaft sowie den Gemeinderäten geschaffen werden könnte. Zudem seien Pläne problemloser zu realisieren, an denen die Bürger mitgewirkt hätten. Im Gegensatz zum Inhalt der Novelle spricht Ernst sich gegen eine exakte formelle Regelung des Beteiligungsverfahrens aus und damit für einen größeren Spielraum der Gemeinden bei der Gestaltung des Mitwirkungsverfahrens. mst/difu

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Bundesbaugesetz, Partizipation, Beteiligungsverfahren, Recht, Gemeindeverwaltung, Bürgerbeteiligung

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In: Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsprozessen im Bereich der Raumplanung.Hrsg.: Univ.Münster, Zentralinstitut für Raumplanung, Münster: (1974), S. 1 - 9

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Bundesbaugesetz, Partizipation, Beteiligungsverfahren, Recht, Gemeindeverwaltung, Bürgerbeteiligung

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