Handlungspflichten zur Abwehr von Gefahren in Einrichtungen der Erziehungshilfe. Empfehlungen für die Praxis nach dem Untersuchungsbericht Rheinland-Pfalz.

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Der Expertise liegt der Bericht des Untersuchungsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz vom 6.5.2005 (LT-Drs. 14/4120) "Heimunterbringung zur Vermeidung von Untersuchungshaft" zugrunde, der sich mit dem Tod einer Mitarbeiterin einer Einrichtung befasst. Aus dem Bericht lassen sich verallgemeinerungsfähige Konsequenzen auf Unterbringungen schließen. Solche Schlussfolgerungen werden in der Expertise herausgearbeitet und bewertet. Dabei wird unterschieden nach Schlussfolgerungen, die sich vorwiegend an den Träger der Einrichtung, an den für die Betriebserlaubnis zuständigen überörtlichen Träger und an den für die Unterbringung zuständigen örtlichen Träger richten. Diese Schlussfolgerungen beziehen sich auf das Aufnahmeverfahren und die Aufnahmeentscheidung, technische Vorkehrungen zur Gewährleistung der Sicherheit, Eignung des Personals und die Personalausstattung, Erteilung der Betriebserlaubnis, Nebenbestimmungen und Beratung, Maßnahmen der örtlichen Prüfung und Bewertung der pädagogischen Arbeit. difu

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Sonderveröffentlichung; 7/2005