Olympische und Paralympische Spiele in Hamburg. Vereinbarkeit mit einer nachhaltigen Finanzwirtschaft. Beratende Äußerung nach §81 Absatz 2 LHO.

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Hamburg

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ZLB: Kws 605/175

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Abstract

Der DOSB und die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigen, sich mit der Freien und Hansestadt Hamburg als Austragungsort um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele im Jahr 2024 zu bewerben. Die Ausrichtung der Spiele wird insbesondere wegen der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Infrastrukturvorhaben (Sportstätten sowie zahlreiche Erschließungsmaßnahmen) für die Freie und Hansestadt Hamburg bei bislang nicht abschätzbarer Beteiligung Dritter einen Finanzbedarf von mehreren Mrd.Euro auslösen. Vor diesem Hintergrundhat der Rechnungshof die Bewerbung um die Spiele bereits in der Vorbereitungsphase prüfend begleitet, dabei auf Basis der Planungen der Verwaltung den Schwerpunkt auf die Einhaltung von Transparenz, Kostenstabilität, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit sowie der Schuldenbremse gelegt und sich entschlossen, Senat und Bürgerschaft über das Ergebnis im Wege dieser Beratenden Äußerung in Kenntnis zu setzen (§ 81 Absatz 2 LHO).

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43 S.

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