Die Pflicht zur Minderung von Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer. Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie Prioritäre Stoffe.
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Datum
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Bandtitel
Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
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Autor:innen
Zusammenfassung
Nach der Wasserrahmenrichtlinie müssen sich die Oberflächengewässer bis 2015 in einem guten chemischen und ökologischen Zustand befinden. Stoffeinträge sind für beide Kategorien zu berücksichtigen. Die Wasserrahmenrichtlinie verlangt hierzu einen kombinierten Ansatz aus Emissionsbeschränkungen und aus Umweltqualitätsnormen. Insbesondere für die prioritären Stoffe sind Wasserstrategien zu entwickeln, die dieser Vorgabe entsprechen. Für die Gruppe besonders besorgniserregender Stoffe, den so genannten prioritären gefährlichen Stoffen, gilt eine Phasing-Out-Verpflichtung bis 2028. Der Beitrag analysiert die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sowie der Richtlinie Prioritäre Stoffe. Ferner wird ein Vorschlag unterbreitet, wie die Phasing-Out-Verpflichtung durch einen Verweis auf die REACH-VO operationalisiert werden kann.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 5
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Seiten
S. 242-249