Öffentliche Verkehrsmittel. Neue Strukturen zur Verbesserung ihrer Chancengleichheit im städtischen Bereich.

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SEBI: Zs 310-4
BBR: Z 153
IRB: Z 867

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Zusammenfassung

Die oft genannte Chancengleichheit zwischen öffentlichem und Individualverkehr wird durch die Garage im Keller von Wohnbauten bei vielen städtischen Strukturen aufgehoben. Der subjektive Widerstand durch die Fußwegdistanz zur Haltestelle öffentlicher Nahverkehrsmittel kann durch restriktive Maßnahmen des Individualverkehrs im Zielgebiet nur mehr teilweise aufgehoben werden. Aus dem Vergleich der Reisezeiten unter Berücksichtigung der subjektiven Bewertung der einzelnen Komponenten ergibt sich die naheliegende Schlussfolgerung, den (zeitlichen) Widerstand auch für die Verbindung Wohnung - Garage entsprechend zu steuern. Dies führt zum Vorschlag von Sammelgaragen mit etwa gleicher Entfernung wie zur Haltestelle öffentlicher Nahverkehrmittel. DS

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Öffentlicher Verkehr, Individualverkehr, Stadtverkehr, Modal-Split, Widerstand, Reisezeit, Chancengleichheit, Haltestellenentfernung, Garagenentfernung

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Internationales Verkehrswesen, Frankfurt/Main 32(1980)Nr.2, S.176-178, Lit.

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Öffentlicher Verkehr, Individualverkehr, Stadtverkehr, Modal-Split, Widerstand, Reisezeit, Chancengleichheit, Haltestellenentfernung, Garagenentfernung

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